Schrebergarten - Kleingartenanlage
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Kleingartenanlagen (Schrebergärten)
… liegen in vielen Städten an Randlagen oder mitten in Grüngebieten. Die Anlagen haben aber keinen Mehrwert für die Stadt und die BewohnerInnen, wenn sie sich nicht im Stadtzentrum befinden. Durch das Muster „Kleingartenanlage“ soll aufgezeigt werden, dass die Schrebergärten in der Stadt ein wertvolles Naherholungsgebiet – ERREICHBARE GRÜNFLÄCHE (60) für die StadtbewohnerInnen darstellen können und sich positiv auf die Ökologie der Stadt auswirken.
Kleingartenanlagen sollen dort gebaut werden wo StadtbewohnerInnen keine Möglichkeit haben einen eigenen Garten oder Balkon zu besitzen oder zu nutzen. Vorwiegend ist dies in dichtbesiedeltem bzw. dichtbebauten urbanem Raum der Fall. Die Gärten sollen möglichst nahe an den Wohnungen platziert werden damit die PächterInnen sie jederzeit nutzen können.
Oft liegen Kleingartenanlagen am Rand der Stadt an Eisenbahnschienen, Autobahnen oder Gewässern und sind weit vom Zentrum entfernt. Sie werden außerhalb vom dichtbebauten Raum, in Grünlagen angelegt und die Pächter sind somit zwangsläufig auf das Auto angewiesen. Daher entstehen in der Nähe der Anlagen große Parkflächen, die im Zusammenspiel mit dem Fehlen einer Anbindung an den öffentlichen Verkehr, den Individualverkehr zusätzlich verstärken. Es gibt auch häufig keinen Nahversorger in der Nähe sowie auch keine Gastronomie die als zentraler Treffpunkt zwischen den Pächtern und den Nachbarn der Anlage, genützt werden könnte. Dadurch wird die Kleingartenanlage oft als abgegrenzte, eingezäunte Welt wahrgenommen.
Dennoch bringen Kleingartenanlagen viele Vorteile für die Stadt. Sie bieten eine Durchgrünung, Lärmverringerung und sind große Versickerungsflächen für den Niederschlag. Durch den hohen Grünanteil verbessern sie Luftqualität und kühlen durch die Verdunstungsflächen ihre Umgebung ab. Aufgrund des Anbaus von verschiedenen Pflanzenkulturen, erhöhen sie zudem die Biodiversität in der Stadt. Sie sind für die Mehrheit der Pächter und Besucher ein Ort der Entspannung und Erholung und bieten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung im Freien. Für älteren Menschen steht die Gemeinschaft in der Anlage im Vordergrund, da sie sich dadurch zugehörig fühlen und nicht so stark vereinsamen.
Daraus folgt:
Errichte Kleingartenanlagen in der Nähe von dichtbebauten Wohnblöcken und Siedlungen. Es ist darauf zu achten die Anlagen möglichst platzsparend anzulegen und die Parzellen nicht allzu groß auszuweisen, eine Größe von ca. 250 - 300 m2 ist ausreichend. Die Kleingartenanlage sollte fußläufig, in einer Entfernung von höchstens 500 m oder mit dem Fahrrad in 1,25 km erreicht werden können. Um es den BenutzerInnen auch zu ermöglichen, sich im Garten schnell die Zutaten für ein Essen holen zu können.
Es sollten überdachte Fahrradständer an der Anlage zur Verfügung stehen und eine kleine Anzahl an Parkplätzen. Eine gute Anbindung an das ÖFFENTLICHE VERKEHRSNETZ (16) muss für die Kleingärtner ebenso gewährleistet werden, dazu sollte eine BUSHALTESTELLE (92) direkt vor der Anlage installiert werden damit die KleingärtnerInnen auch ohne PKW zur Anlage fahren können. Ein Nahversorger, eine Trafik, ein Gasthaus oder Imbiss sowie eine Fahrradwerkstatt in unmittelbarer Nähe der Kleingärten, könnte gemeinsam mit der Anlage als Anziehungspunkt – KLEINE PLÄTZE (61), die Attraktivität der Anlage verbessern und die Umgebung aufwerten. In der Kleingartenanlage selbst sollte sich neben dem Vereinshaus und den öffentlichen Toiletten auch eine Gemeinschaftswiese (Allmende) befinden. Dort können Feste und Veranstaltungen für die Gärtner aber auch umliegenden Nachbarschaft stattfinden, um den Austausch zu fördern. In jeder Parzelle sollte es zumindest einen GEMÜSEGARTEN (177) für die Selbstversorgung geben. Es sollten sich darin auch OBSTBÄUME (170) befinden, die Schattenspender sind und ein SITZPLATZ IM GARTEN (176) der zur Erholung und Entspannung einlädt. Auch Lauben spielen eine wichtige Rolle sie können vor Gewitter schützen, als Lager für Gartengeräte und als Rückzugsort fungieren – SCHÜTZENDES DACH (117).