25 Zugang zum Wasser
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... Wasser ist immer kostbar. Unter den besonderen natürlichen Orten, die unter HEILIGE STÄTTEN (24) fallen, behandeln wir die Meeresküsten, Seen und Flussufer als eigenen Gegenstand, weil sie unersetzbar sind. Ihre Erhaltung und ihr richtiger Gebrauch erfordern ein besonderes Muster.
Menschen fühlen sich von großen Wassermassen angezogen. Aber das Streben der Menschen zum Wasser kann es auch zerstören.
Entweder wird das Ufer durch Straßen, Schnellstraßen und Industrien zerstört und so verschmutzt und verdorben, dass es praktisch unzugänglich ist, oder das Ufer bleibt erhalten und fällt in privaten Besitz.
Das Bedürfnis der Menschen nach Wasser ist lebendig und tief. (Siehe z.B. C. G. Jung, Symbole der Wandlung, wo Jung Wassermassen, die in Träumen vorkommen, als verdichtete Darstellungen des Unbewussten sieht.)
Zur Lösung des Problems muss man verstehen, dass es völlig natürlich ist, wenn Menschen in der Nähe des Wassers leben wollen, dass aber der Boden unmittelbar am Rand des Wassers dem gemeinschaftlichen Gebrauch vorbehalten werden muss. Daher dürfen Straßen, die das Ufer zerstören können, nicht an das Wasser heranführen. In der Nähe des Wassers sind sie nur das Wasser heranführen. In der Nähe des Wassers sind sie nur zulässig, wenn sie im rechten Winkel dazu liegen.
Die Breite des Landgürtels entlang des Wassers kann je nach Gewässerart, Bebauungsdichte und ökologischen Bedingungen unterschiedlich sein. Entlang einer dichten Bebauung genügt eine einfache Steinpromenade. Entlang einer lockeren Bebauung kann sich ein öffentlicher Park hunderte Meter über den Strand hinaus erstrecken.
Daraus folgt:
Mach den Zauber der Stadt für jeden Einwohner eines Großstadtgebiets erreichbar. Durch eine gemeinsame Regionalpolitik muss das Wachstum zentraler Bereiche so stark eingeschränkt werden, dass keiner über die Versorgung von 300.000 Einwohnern hinauswächst. Mit diesem Einzugsbereich liegen die Zentren zwischen 3 km und 15 km auseinander.
Behandle jedes Stadtzentrum als eine Fußgänger- und Lokalverkehrszone - LOKALVERKEHRSZONEN (11), PROMENADE (31) mit guten Verbindungen zu den Außengebieten - ÖFFENTLICHES VERKEHRSNETZ (16); fördere eine reiche Konzentration des Nachtlebens in jedem Zentrum - NACHTLEBEN (33) - und halte zumindest bestimmte Teile frei für spontane Elemente des Straßenlebens - VERGNÜGUNGSPARK (58), TANZEN AUF DER STRASSE (63) .....
Muster: Städte
5 MASCHENNETZ VON LANDSTRASSEN
14 IDENTIFIZIERBARE NACHBARSCHAFT
36 ABSTUFUNGEN DER ÖFFENTLICHKEIT
41 GEMEINSCHAFT VON ARBEITSSTÄTTEN
43 UNIVERSITÄT ALS OFFENER MARKT
45 KRANZ VON GEMEINSCHAFTSPROJEKTEN
46 MARKT MIT VIELEN GESCHÄFTEN
49 ÖRTLICHE STRASSEN IN SCHLEIFEN
52 NETZ VON FUSS- UND FAHRWEGEN
68 SPIELEN MIT ANDEREN KINDERN
69 ÖFFENTLICHES ZIMMER IM FREIEN
80 SELBSTVERWALTETE WERKSTÄTTEN UND BÜROS
81 KLEINE UNBÜROKRATISCHE DIENSTLEISTUNGEN
89 LEBENSMITTELGESCHÄFT AN DER ECKE
94 SCHLAFEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT